Liebe Frau Aigner,
Sie können nicht verstehen, was ein Zweijähriger mit einem Gutschein anfangen soll und plädieren daher für die Barauszahlung des von Ihrer amüsanten Partei geforderten Betreuungsgeldes. Nach meinem Wissen, ich gebe zu, das ist beschränkt, sind Zweijährige rechtlich nicht geschäftsfähig und daher nun meine Frage: Was soll ein Zweijähriger mit dem Bargeld oder einem Barscheck?
Es grüßt unwissend aus Berlin,
dontblog